Weihnachtsfeiern & Sicherheit – Virtuell für eine gesunde Adventszeit?

PRINCIPAUX SUJETS LIÉS À LA SANTÉ ET À LA SÉCURITÉ AU TRAVAIL
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Confort, protection, qualité – pour la vie quotidienne et le travail Qu’il s’agisse de laboratoire, de soins ou de transformation des aliments, les gants jetables doivent répondre aux normes les plus élevées.

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Les professionnels de la protection expliquent : Toute personne qui travaille avec des produits chimiques, des virus ou des bactéries a besoin de gants de protection fiables. La norme internationale EN ISO 374[...]

Kaum neigt sich der November seinem Ende entgegen, schon steht die Adventszeit vor der Tür. Häufig feiern Unternehmen in dieser Zeit ihre Weihnachtsfeiern und der klassische Weihnachtsmarktbesuch rundet das Jahr ab. Da die Situation zur Zeit etwas anders aussieht, stellen sich die Schutzprofis dieses Jahr die Frage: Wie feiert man in diesem Jahr sicher die frohe Weihnachtszeit?

Die neue Art zu Feiern im Advent

Sobald die Weihnachtsfeier betrieblich ausgerichtet wird, gilt dies als Gemeinschaftsveranstaltung. Die klassische Weihnachtsfeier steht damit unter dem Versicherungsschutz des jeweiligen Unternehmens. Denn eine Weihnachtsfeier gilt als soziale Zusammenkunft, die das Betriebsklima fördert und den Zusammenhalt aller Beschäftigten stärken soll. In Pandemie-Zeiten sieht dies natürlich anders aus. Auch wir von den Schutzprofis feiern dieses Jahr unsere Weihnachtsfeier digital. Dafür gibt es vielerlei Möglichkeiten und tolle Ideen.

Advents- & Weihnachtsfeiern für alle

Wichtig ist, dass bei einer offiziellen Weihnachtsfeier keine Mitarbeitenden von der Feier ausgeschlossen werden dürfen. Eine Weihnachtsfeier muss grundsätzlich allen Beschäftigten eines Unternehmens offen stehen. Jeder Mitarbeitende ist gleichwertig und erwünscht. Dagegen darf kein Teilnahmezwang bestehen, denn eine Feier ist immer freiwillig. Dasselbe gilt natürlich auch im Rahmen einer virtuellen Weihnachtsfeier. Wichtig ist jedoch, dass die Unternehmensleitung selbst die Weihnachtsfeier veranstaltet, bzw. diese fördert. Bei einer vollumfänglichen Weihnachtsfeier hat die Geschäftsleitung des Unternehmens Anwesenheitspflicht, oder sollte sich durch einen adäquaten Beauftragten vertreten lassen.

Alkohol lieber nicht in Massen

Auch wenn das Gemüt gerade einen Stimmungsaufheller vertragen könnte, so ist gerade bei der virtuellen Weihnachtsfeier die Versuchung sehr hoch, mehr über „den Durst“ zu trinken, als für einen gut ist. Virtuelle Weihnachtsfeier-Ideen, wie z.B. ein Gin-Tasting per Video-Chat, verleiten dazu auch einen Schluck mehr, als sonst zu trinken. Man sollte aber immer bedenken, dass gerade ein übermäßiger Alkoholkonsum in Verbindung mit der Arbeitsstelle niemals ein positives Licht auf einen wirft.

Weihnachtszeit & Arbeitszeit unter SARS-CoV 2

Gerade in der kalten Jahreszeit und unter den aktuellen Pandemie-Bedingungen sind die SARS-CoV 2-Arbeitsschutzstandard bindend und noch dringender einzuhalten, um sich auch vor anderen Krankheiten, wie z.B. Grippe oder Erkältung zu schützen. Grundsätzlich gilt auch in der Arbeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Mitarbeitenden zu halten, auch im laufenden täglichen Geschäft. Für alle Beschäftigte gilt der Grundsatz: »Niemals krank zur Arbeit«. Natürlich gelten auch die wichtigen und richtigen Regeln zur Hygieneeinhaltung, wie z.B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wie auch das regelmäßige Reinigen der Hände.

Das gesamte Team der Schutzprofis wünscht Ihnen auch unter diesen Bedingungen eine sichere und gesunde Weihnachtszeit.